Nach dem Zusammenschluss der bisherigen Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP ist WorkSmart Mitglied des Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP). Die bisherigen geschlossenen Tarifverträge zwischen dem iGZ und verschiedenen Gewerkschaften behalten ihre Gültigkeit.
Zukünftig gelten die ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge, die der GVP als Rechtsnachfolger des Arbeitgeberverbandes iGZ im Sinne des §20 Abs. 1 Nr 1 Umwandlungsgesetz, mit einer oder mehreren Gewerkschaften abschließen wird.
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Die iGZ-Entgelttabellen inklusive Branchenzuschlägen ab Oktober 2022 finden Sie hier
Die iGZ-Tarifbroschüren zu den Branchenzuschlagstarifverträgen
Tarifverträge Inflationsausgleichsprämie zu den Tarifverträgen über Branchenzuschläge (2023