Wichtige Punkte, auf die Sie beim Abschluss Ihres Arbeitsvertrags unbedingt achten sollten.
Die Zusage für den Wunschjob ist da. Jetzt gilt es nur noch den Arbeitsvertrag zu schließen.
Vor Unterschrift sollten Sie jedoch kontrollieren, ob auch alle für Sie relevanten Punkte im Vertrag enthalten sind und die Vertragsinhalte den mündlichen Vereinbarungen entsprechen. Im Nachhinein ist es meistens schwierig, noch etwas zu ändern oder nach zu verhandeln.
Nehmen Sie sich daher mindestens einen Tag Zeit um den Arbeitsvertrag ausführlich zu prüfen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzten etwas zu unterschreiben, was Sie nicht verstehen. Im Zweifelsfall, wenn Sie unsicher sind, sollten Sie nicht zögern Ihren potentiellen Arbeitgeber zu fragen und den Vertrag durch einen Arbeitsrechtler prüfen zu lassen. Hierfür gibt es zahlreiche Anlaufstellen im Internet.
Nachfolgend haben wir eine Checkliste mit 11 Punkten verfasst, auf die Sie bei Vertragsabschluss unbedingt achten sollten:
1. Schriftlicher Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn
Achten Sie darauf, dass Sie den schriftlichen Arbeitsvertrag immer vor Beginn der Beschäftigung erhalten, damit Sie rechtlich abgesichert sind. Besonders wichtig ist dies bei befristeten Verträgen/Arbeitsverhältnissen.
2. Vertragsgegenstand und Aufgaben
Die Bezeichnung Ihrer Tätigkeit und alle damit verbundenen Aufgaben sollten in Ihrem im Arbeitsvertrag korrekt und ausführlich beschrieben sein. Wenn Ihr neuer Arbeitgeber Formulierungen wie „gleichwertige Tätigkeiten“ nutzt, fragen Sie ihn, was er damit meint.
3. Befristeter Vertrag oder unbefristete Anstellung
Handelt es sich um eine Festanstellung, eine befristete Anstellung, oder eine befristete Anstellung mit Option auf Übernahme? Bei einer befristeten Tätigkeit: Über welchen Zeitraum ist die Tätigkeit befristet? Eine befristete Tätigkeit ist laut Gesetzgeber - bis auf wenige Ausnahmen - für höchstens 2 Jahre gestattet. Sie darf innerhalb dieser Zeit nur drei Mal verlängert werden.
4. Einstiegsdatum
Ab wann (konkretes Datum) sind Sie für das Unternehmen tätig?
5. Probezeit
Gibt es eine Probezeit, und wenn ja, wie lange? Der Gesetzgeber gestattet eine Probezeit von höchstens 6 Monaten. In den meisten Fällen werden 3-6 Monate Probezeit gewährt.
6. Kündigungsfrist
Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist oder haben Sie eine längere Kündigungsfrist vereinbart? Während der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mindestens 2 Wochen und kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Probezeit beträgt mindestens 4 Wochen zum Monatsende und verlängert sich je nach Beschäftigungsdauer.
7. Arbeitszeiten und Überstunden
Wie viel Stunden beträgt die Wochenarbeitszeit? Arbeiten Sie Vollzeit, Halbtags oder gibt es eine andere individuelle Vereinbarung? Haben Sie feste oder flexible Arbeitszeiten?
In welcher Form werden Überstunden abgegolten? Ist bereits eine bestimmte Anzahl von Überstunden im Grundgehalt enthalten? Gibt es Mehrarbeitszuschlag? Werden Überstunden durch Freizeit ausgeglichen? Erhalten Sie Freizeitausgleich oder arbeiten Sie mit einem Arbeitszeitkonto?
8. Pause
Wann haben Sie Pause? Gibt es hierfür vom Arbeitgeber fest vorgegebene Zeiten oder dürfen Sie selbst mit entscheiden, wann Sie in die Mittagspause gehen? Der Gesetzgeber schreibt bei einer Nettoarbeitszeit von 6-9 Stunden mindestens 30 Minuten Pause vor, ab 9 Stunden Arbeitszeit verlängert sich die vorgeschriebene Pausenzeit auf mindestens 45 Minuten.
9. Arbeitsort
Wo ist die Arbeitsleistung zu erbringen? Am Arbeitsort? Im Homeoffice? Oder arbeiten Sie im Außeneinsatz, wie z.B. im Vertrieb oder im Kundendienst?
10. Gehalt und Zusatzleistungen
Wie hoch ist das mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Gehalt? Die Höhe des Gehalts unterliegt in der Regel der individuellen Absprache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Gehaltszahlung in angemessener Höhe zu erfolgen hat und somit ein branchenübliches Lohnniveau Ihrer Region nicht unterschreiten darf. Sollte Ihrer Tätigkeit ein Tarifvertrag zugrunde liegen, ist die Höhe des Gehalts nach unten hin im Tarifvertrag klar geregelt.
Sind die Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vereinbart? Gibt es Zusatzleistungen, wie z.B. betriebliche Altersvorsorge, Fahrtzuschüsse, ein Firmen-PKW, ein Laptop oder ein Mobiltelefon?
11. Tarifverträge, Dienstvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen
Wenn bestimmte Tarife, Dienstvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen für Ihre Tätigkeit gelten muss dieses im Arbeitsvertrag klar erwähnt werden, beziehungsweise darauf Bezug genommen werden.
Nützliche Links:
Muster befristeter Arbeitsvertrag – IHK Berlin
Muster unbefristeter Arbeitsvertrag – IHK Berlin
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