Wie viel Urlaub steht mir zu? - Mindesturlaub gemäß BurlG

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Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) legt fest, wie viel Urlaub Ihr Arbeitgeber Ihnen mindestens gewähren muss.

1. Das Recht auf Urlaub

Grundsätzlich erwirbt jeder Arbeitnehmer nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit ein gesetzliches Recht auf bezahlten Jahresurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) regelt sowohl wie viel Tage Ihnen mindestens zustehen, als auch wann und in welchem Rahmen diese mindestens zu nehmen sind.

2. Individuelle Vereinbarungen und Tarifverträge

Bei vielen Arbeitnehmern ist der Urlaub durch individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder durch bestehende Tarifverträge geregelt. Die getroffenen Vereinbarungen können teilweise bessere Konditionen enthalten, wie zum Beispiel eine höhere Anzahl von Urlaubstagen. Sie dürfen jedoch nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen.

3. Wie viel Urlaubstage stehen mir zu?

Gemäß BurlG stehen Vollzeitbeschäftigten mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, bzw. 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche Erholungsurlaub im Jahr zu. Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte, oder für Beschäftigte, die nicht das komplette Kalenderjahr im Unternehmen beschäftigt waren, wird entsprechend anteilig berechnet. Für Schwerbehinderte und Jugendliche gelten andere Bestimmungen.

Ist dem Arbeitnehmer bereits im laufenden Kalenderjahr von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden, so besteht für diesen Zeitraum kein Urlaubsanspruch.

4. Wann ist der Urlaub zu nehmen?

Der Urlaub ist während des laufenden Kalenderjahres zu nehmen und darf in der Regel nicht übertragen werden. Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel aus dringenden betrieblichen Gründen oder bei Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, darf der Urlaub in die ersten 3 Monate des Folgejahres übertragen werden. Der Urlaub ist, bis auf Ausnahmefälle, wie z.B. bei dringenden betrieblichen Gründen, zusammenhängend zu gewähren.

5. Bin ich verpflichtet den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub zu nehmen?

Als Arbeitnehmer sind Sie zur Wahrnehmung des gesetzlichen Jahresurlaubs verpflichtet, ebenso wie Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihnen diesen zu gewähren. Eine Auszahlung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist nicht gestattet, es sei denn, der Urlaub kann aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zusammenhängend gewährt werden. In diesem Fall muss der nicht genommene Urlaub ausgezahlt werden.

6. Verfallen meine Urlaubsansprüche bei Erkrankung?

Im Falle einer Krankheit bleiben Ihre Urlaubsansprüche ausdrücklich bestehen. Dies gilt auch, wenn Sie während des Urlaubs erkranken. Die Urlaubstage an denen Sie nachweislich krank waren, und für welche Sie ein ärztliches Attest vorlegen können, werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Ebenfalls nicht auf den Urlaub angerechnet werden Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, sofern diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stattfinden.

7. Darf ich während des Urlaubs arbeiten?

Während des Urlaubs dürfen Sie keine andere Tätigkeit verrichten, die dem Urlaubszweck widerspricht und für welche Sie entlohnt werden.

8. Habe ich einen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Einige Unternehmen zahlen ihren Angestellten zusätzlich zum bezahlten Urlaub Urlaubsgeld. Ein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Quelle: Bundesurlaubsgesetz, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Detaillierte Informationen zum Bundesurlaubsgesetz finden Sie hier:
Link zum Bundesurlaubsgesetz - Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

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