Probearbeit oder Einfühlungsverhältnis

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Probearbeit oder Einfühlungsverhältnis - hierauf sollten Sie dabei achten!

Was versteht sich unter Probearbeit, in welchem Rahmen darf sie stattfinden, und worauf soll man dabei achten?

Probearbeit wird häufig falsch verstanden
Vielmals wird unter „Probearbeiten“ das unentgeltliche Arbeiten zur Probe verstanden. Tatsächlich ist unbezahltes Arbeiten gesetzeswidrig. Allenfalls ein Einfühlungsverhältnis, vielerorts auch Probearbeitstag oder Schnuppertag genannt, ist gestattet.

Einfühlungsverhältnis – was ist das?
Ein Einfühlungsverhältnis dient ausschließlich zum gegenseitigen Kennenlernen. Der Bewerber erhält einen tieferen Einblick in die zu verrichtenden Arbeitsabläufe und Aufgaben. Eine Arbeitstätigkeit darf ausdrücklich nicht verrichtet werden, der Bewerber schaut seinen potentiellen Kollegen und Vorgesetzten lediglich „über die Schulter“ und lernt somit Team und Arbeitsumfeld kennen. Auch Arbeitgeber und zukünftige Kollegen können so einen detaillierteren Eindruck vom potentiellen Mitarbeiter gewinnen. Die Dauer des Einfühlungsverhältnisses sollte 1-2 Tage nicht überschreiten. Im Falle des Bezugs von Leistungen seitens der Arbeitsagentur sollte ein solches Einfühlungsverhältnis mit dem Jobcenter abgesprochen sein.

Wann und wie also erfolgt ein konkretes Probearbeiten?
Eine seriöse Form der Probearbeit erfolgt mittels eines für wenige Tage befristeten Arbeitsvertrags. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer hierfür sozialversicherungspflichtig anmelden und die geleistete Tätigkeit honorieren. Dann kann der Arbeitgeber auch eine Weisungsbefugnis ausüben und dem Probemitarbeiter bestimmte Aufgaben zur Erledigung übertragen.

Der Missbrauch von Praktika
Hüten Sie sich vor schwarzen Schafen! In einigen Branchen kommt es leider immer häufiger zu Missbrauch: Dem Bewerber wird eine Festanstellung versprochen, wenn er ein vorheriges Praktikum absolviert. Im Zuge dieses „Praktikums“ wird der Praktikant als deutlich schlechter bezahlte Arbeitskraft missbraucht und muss ebenso viel arbeiten wie seine fest angestellten Kollegen. Entgegen aller Versprechungen kommt es nach Absolvierung des Praktikums zu keiner Anstellung, der Arbeitgeber meldet sich nie wieder. Aus diesem Grunde sollten Sie vor Antritt eines Praktikums dieAbsichten und die Seriösität des jeweiligen Unternehmens ganz genau überprüfen.

Probearbeitstage während der Arbeitslosigkeit
Wenn ein Bewerber bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet ist und Leistungen bezieht, muss ein Einfühlungsverhältnis vor Antritt bei der für ihn zuständigen Institution beantragt und genehmigt werden.

Darüber hinaus unterstützen diese Einrichtungen in einigen Fällen auch ein Probearbeiten im Rahmen einer Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung, sofern ein fester Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt wird. Die Probearbeit dient in diesem Fall dazu, die sozialen Kompetenzen und die Fähigkeiten eines Arbeitnehmers vor Einstellung zu überprüfen. Während dieser Zeit ist der Bewerber durch die für ihn zuständige Agentur sozialversichert. Auch das Probearbeiten muss vor Antritt beantragt und genehmigt werden. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer zuständigen Arbeitsvermittler/in.

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