GVP-Ethik-Kodex
Fairness, Vertrauen und Transparenz

WorkSmart begrüßt den GVP-Ethik-Kodex

Fairness, Zuverlässigkeit, Respekt, Vertrauen und Seriosität. Um diese Werte greifbar zu machen, hat die GVP-Mitgliederversammlung einmütig den vorgeschlagenen Ethik-Kodex als Satzungsgrundlage des Arbeitgeberverbandes beschlossen. WorkSmart ist Mitgliedsunternehmen im GVP und handelt schon seit jeher im Sinne dieser Werte, gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Wettbewerbern und Sozialpartnern. Als Zeichen guter Zeitarbeit erhält jeder WorkSmart-Mitarbeiter die GVP-Fairness-Garantiekarte.

Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus dem GVP-Ethik-Kodex:

Die Mitglieder des GVP verpflichten sich zur Einhaltung aller Arbeits- und Sozialgesetze, insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Die Mitglieder des GVP verpflichten sich zur Einhaltung der in den Tarifverträgen vorgesehenen Arbeitsbedingungen. Die Mitglieder des GVP gestalten das Bewerbungsverfahren fair, transparent und mit Wertschätzung gegenüber dem Bewerber. Erfolgt die Bewerbung auf eine Stellenausschreibung, wird der Bewerber über die Entscheidung informiert. Die Entscheidung kann auch in der Mitteilung über die Aufnahme der Bewerberdaten in eine Datenbank liegen.

Personenbezogene Daten aus der Bewerbung werden nur aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung des Bewerbers in eine Datenbank aufgenommen. Die Weitergabe dieser Daten an potenzielle Kundenunternehmen erfolgt nur in Absprache mit dem Bewerber.

Dem Mitarbeiter werden alle einstellungsrelevanten Informationen wie Arbeits- und Tarifvertrag vorgelegt und erläutert. Dem Mitarbeiter sollte eine Tarifbroschüre oder eine schriftliche Zusammenfassung des GVP -Tarifwerkes zur Verfügung gestellt werden.

Der Mitarbeiter wird über Änderungen im GVP-Tarifwerk informiert. Arbeits-bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Das gilt auch für einsatz- und vertragsbezogene Absprachen.

Die Mitarbeiter werden entsprechend ihrer Eignung und beruflichen Ziele auf der Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen beschäftigt. Ihre personen-bezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

Der Mitarbeiter wird kontinuierlich entsprechend den Einsatzerfordernissen und seiner persönlichen Bedürfnisse betreut. Dazu gehören insbesondere:

  • Durchführung regelmäßiger Mitarbeitergespräche und Überprüfung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Fragen zum Arbeitsverhältnis (z. B. zur Lohnabrechnung) werden zeitnah beantwortet. Die Lohnabrechnung ist möglichst verständlich zu halten.
  • Gewährleistung der Sicherheit sowie des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes vor und während des Einsatzes, dazu gehören regelmäßige Arbeitsplatzbesichtigungen
  • Überprüfung der Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit durch Arbeitsplatzanalysen.

Die berufliche Karriereplanung der Mitarbeiter wird von den Mitgliedern des GVP unterstützt. Sie fordern und fördern Weiterbildung und lebenslanges Lernen. Die im Zeitarbeitsverhältnis erworbenen Kompetenzen werden dokumentiert (z.B. Kompetenzpass).

Ein professionelles Beschwerdemanagement stellt sicher, dass Beschwerden von Mitarbeitern zielgerichtet, lösungsorientiert und ohne Nachteile für den Mitarbeiter behandelt werden. Kann betriebsintern keine Einigung erzielt werden, ist die Kontakt- und Schlichtungsstelle für den Mitarbeiter ein zusätzlicher Ansprechpartner.

Der Wunsch des Mitarbeiters auf einen Wechsel des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der tariflichen und gesetzlichen Kündigungsfristen wird nicht behindert. Der Wechsel wird professionell begleitet.

Hier geht es direkt zur Internetseite der Kontakt- und Schlichtungsstelle (kuss-zeitarbeit.de) mit allen Kontaktmöglichkeiten.

Den vollständigen GVP-Ethik-Kodex finden Sie hier zum Download.